Grundsätzlich kann man davon ausgehen, dass der Anspruch auf eine medizinische Rehabilitationsmaßnahme gesetzlich festgeschrieben ist. Eine Kinderrehabilitation kann erbracht werden, wenn eine erhebliche Gefährdung der Gesundheit beseitigt oder eine beeinträchtigte Gesundheit wesentlich gebessert oder wiederhergestellt werden und dies Einfluss auf die spätere Erwerbsfähigkeit haben kann. Eine medizinische Rehabilitationsmaßnahme steht jedem Kind laut Gesetzgebung bis zum vollendeten 18. bzw. 27. Lebensjahr zu. Unsere Klinik nimmt Jugendliche bis zum 20. Lebensjahr auf. Bei Kinder und Jugendlichen spricht man von einer Kinderheilbehandlung.
Zur Antragsstellung ist ein aktuell befürwortendes ärztliches Attest oder Gutachten notwendig. In diesem stellt Ihr Arzt die Diagnose fest und befürwortet die Notwendigkeit einer medizinischen Rehabilitationsmaßnahme. Der dafür notwendige Antrag der Deutschen Rentenversicherung besteht aus 3 Antragsformularen:
Wer füllt aus?
Gesetzliche und private Krankenkassen haben eigene Antragsformulare. Bei der gesetzlichen Krankenversicherung leitet der Arzt mit dem Formular Muster 61 (Teil B-D, eventuell Teil A) das Verfahren ein.
Im Antrag sollte folgende Informationen noch zusätzlich vermerkt werden:
Wer ist zuständig - Krankenkasse oder Rentenversicherung?
Die Zuständigkeit richtet sich nach den Hauptzielen der Rehabilitation und nach ihren versicherungsrechlichten Voraussetzungen. Generell können Sie davon ausgehen, dass der zuerst angegangene Kostenträger für die Bearbeitung bzw. Weiterleitung an einen weiteren Kostenträger zuständig ist.
Nach der Antragsprüfung durch den Kostenträger erhalten Sie eine schriftliche Genehmigung oder Ablehnung. Im Falle der Genehmigung erhält die vom Kostenträger angegebene Klinik alle notwendigen Unterlagen und wird sich bezüglich der Terminvereinbarung mit Ihnen in Verbindung setzen. In unserer Klinik haben Sie im Vorfeld bereits die Möglichkeit, einen Aufnahmetermin zu reservieren.
Im Falle einer Ablehnung sollten Sie die Möglichkeit eines Widerspruches zusammen mit ihrem beantragenden Arzt prüfen. Für weitere Auskünfte oder zur Reservierung eines Aufnahmetermins steht Ihnen das Team der Patientenaufnahme gerne zur Verfügung.
Patientenaufnahme |
|||
|
Ansprechpartner: Frau Blendermann Tel.: 08366 / 980-112 telefonische Erreichbarkeit montags bis donnerstags: 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr freitags: 9:00 Uhr bis 13:00 Uhr E-Mail: info@hochgebirgs-klinik.de |