Reha-Maßnahmen für Kinder und Jugendliche mit Begleitperson
Wenn es für den Erfolg der Rehabilitationsmaßnahme sinnvoll erscheint, können Kinder und von einer Begleit-/Bezugsperson begleitet werden.
Dies kann krankheitsbedingt der Fall sein, z.B. durch eine Erkrankung oder Behinderung des Kindes, die eine ständige Betreuung erforderlich macht.
Kinder im Vorschulalter brauchen aufgrund ihres Alters in der Regel immer eine Begleitperson, die auch als Bezugsperson aus psychologischer Sicht wichtig und bereits mit der Erkrankung des Kindes vertraut ist.
In beiden Fällen ist es Teil der Maßnahme, die Begleit-/Bezugsperson durch intensive Schulungen und Beratungen als "Co-Therapeut" zu befähigen und für die zukünftige Unterstützung des Kindes anzuleiten und zu stärken.
Therapieangebote für die Begleitperson:
Die Begleitperson ist während des gesamten Aufenthaltes anwesend. Sie nimmt am strukturierten Elternschulungsprogramm und Gesundheitsförderungsangeboten teil. Dabei erhält sie nicht nur theoretisches Wissen über die jeweilige Erkrankung, sondern v.a. auch praktische Fertigkeiten für den zukünftigen Alltag. In den krankheitsspezifischen Trainings geht es darum, Ängste abzubauen und einen praktikablen Umgang mit der Krankheit zu erarbeiten. Ein weiteres unterstützendes Element ist der Erfahrungsaustausch mit anderen Eltern.
Begleitkinder können ab dem 6. Lebensmonat aufgenommen werden. Je nach Alter nehmen sie an der Kinderbetreuung und pädagogischen Angeboten teil. Für die Aufnahme eines Begleitkindes ist eine Kostenübernahmeerklärung vom jeweiligen Kostenträger im Rahmen der Haushaltshilfe erforderlich.
Für die Behandlungsschwerpunkte Adipositas und AD(H)S besteht die Möglichkeit der Kurzzeitbegleitung des Kindes für 3 bis 5 Tage, damit die Begleitperson am Schulungsprogramm für Eltern teilnehmen kann. Die Kosten für ein Elternteil werden von der Deutschen Rentenversicherung übernommen.